Barrierefreie Homepages: Die Pflicht ab Juni 2025

Am 28. Juni 2025 tritt ein entscheidender Wendepunkt für die digitale Barrierefreiheit in Kraft. Ab diesem Datum sind Unternehmen und Institutionen gemäß dem Barrierefreien Informationszugangsgesetz (BIG) dazu verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten (vgl. BFSG 2024). Das BFSG setzt damit die EU-Richtlinie 2019/882 um und gewährleistet, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind. Die frühzeitige Umsetzung der Anforderungen ist von entscheidender Bedeutung, um rechtliche Konsequenzen und potenzielle Sanktionen zu vermeiden. 

 

Wie wir Sie unterstützen können 

 

Maßgeschneiderten Lösungen für barrierefreie Homepages 

Dycon Technologies bietet maßgeschneiderte Lösungen für barrierefreie Websites nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), die sowohl gesetzeskonforme als auch benutzerfreundliche Aspekte berücksichtigen. Unsere Experten analysieren Ihre bestehende Website und entwickeln Strategien zur optimalen Umsetzung der Barrierefreiheit. 

Individuelle barrierefreie Apps von Dycon Technologies 

Neben der Software-Entwicklung ist Dycon Technologies auch auf die Entwicklung barrierefreier Apps spezialisiert. Diese Apps bieten allen Nutzern, unabhängig von ihren Einschränkungen, ein optimales Nutzungserlebnis. Unsere barrierefreien Apps erfüllen nicht nur gesetzliche Anforderungen wie WCAG und BFSG, sondern bieten auch benutzerfreundliche und innovative Funktionen, die Barrierefreiheit in allen Bereichen sicherstellen. 

 

 

 

Wichtige Funktionen für barrierefreie Apps:

 

  • Sprachausgabe und Screenreader-Unterstützung für sehbehinderte Nutzer 
  • Navigation der Tastatur und Gestensteuerung: Damit auch Menschen mit motorischen Einschränkungen die App problemlos bedienen können. 
  • Hoher Kontrast und einstellbare Schriftgrößen: Um die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen zu verbessern. 
  • Untertitel und Transkripte für Multimedia-Inhalte: Um den Zugang für gehörlose und schwerhörige Nutzer zu gewährleisten. 

Wir entwickeln Anwendungen, die nicht nur gesetzeskonform sind, sondern auch das Nutzererlebnis für alle verbessern. 

 

Gesetzliche Grundlagen 

Gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erfolgt die Umsetzung der EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA), sodass europaweit einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit gelten. Die diesbezüglichen Regelungen basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, welche sich zum großen Teil an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) orientiert. 

Dycon Technologies steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um Ihre barrierefreie Homepage benutzerfreundlich zu gestalten. 

Warum Barrierefreiheit wichtig ist 

Barrierefreiheit in der digitalen Welt ist von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung von Chancengleichheit und Inklusion. Eine große Anzahl von Menschen mit körperlichen sowie geistigen Einschränkungen ist auf barrierefreie Homepages und Apps angewiesen, um auf elektronischem Wege verständlichen Zugang zu Informationen zu erlangen, Waren und Dienstleistungen zu erwerben oder zu konsumieren. Darüber hinaus profitieren auch ältere Menschen oder Nutzer mit temporären Einschränkungen von einer optimierten Benutzerführung. Unternehmen, die frühzeitig auf Barrierefreiheit setzen, steigern somit nicht nur ihre Reichweite, sondern zeigen auch gesellschaftliche Verantwortung. 

 

Wann ist eine Webseite barrierefrei? 

Grundsätzlich ist das Internet so konzipiert, dass es für alle Menschen zugänglich sein sollte - unabhängig von Herkunft, Sprache, technischer Ausstattung oder individuellen Einschränkungen. In der Praxis gibt es jedoch zahlreiche Hürden, die eine uneingeschränkte Nutzung erschweren. 

Eine barrierefreie Website sorgt dafür, dass Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder Verstehen von Informationen die Nutzung nicht beeinträchtigen. Sie stellt sicher, dass Inhalte und Funktionen für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sind. 

Um eine Website als barrierefrei zu bezeichnen, müssen bestimmte technische und inhaltliche Anforderungen erfüllt werden, die die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) definiert. Durch bestimmte Prüfverfahren wie z. B. einem BITV-Test nach BIK kann ein Webauftritt auf seine Barrierefreiheit überprüft werden.  

 

Beispiele für typische Barrieren und ihre Auswirkungen:

 

  • Sehbehinderung und Blindheit: Geringe Kontraste, schwer erkennbare Formularfelder oder fehlende Alternativtexte für Bilder erschweren die Nutzung, insbesondere für Screenreader-Nutzer. 
  • Hörbehinderung: Fehlende Untertitel machen Videos für gehörlose oder schwerhörige Menschen unverständlich. 
  • Geistige Behinderung und Sprachbarrieren: Komplexe Sprache oder unstrukturierte Inhalte erschweren das Verständnis. 
  • Körperliche Behinderungen: Schwierige Navigation oder kleine Klickflächen stellen eine Barriere für Menschen mit motorischen Einschränkungen dar. 

Welche digitalen Anwendungen der Website müssen barrierefrei sein? 

Nach der BITV 2.0 müssen folgende digitale Anwendungen barrierefrei gestaltet sein: 

  • Websites 
  • Intranets & Extranets 
  • Eingebettete Dokumente und Videos 
  • Herunterladbare Formulare 
  • Online-Formulare, Zahlungs- und Identifizierungsverfahren 
  • Apps 
  • Elektronische Verwaltungsverfahren 
  • Apps für den internen Gebrauch der Bundesbehörden 

Wie kann ich meine eigene Website auf Barrierefreiheit testen?   

Wir von Dycon Technologies bieten Ihnen eine umfassende Analyse und Beratung: 

 

  • Automatisierte Tests mit spezialisierten Tools zur Erkennung technischer Barrieren   
  • Manuelle Tests durch unsere Experten für eine realistische Einschätzung   
  • Detaillierte Empfehlungen zur Optimierung Ihrer Website für alle Nutzergruppen   

Warum ist ein Test wichtig?   

Barrierefreiheit verbessert nicht nur die Nutzerfreundlichkeit und Reichweite, sondern trägt auch zu einer besseren Auffindbarkeit in Suchmaschinen bei und erfüllt gesetzliche Anforderungen.   

Machen Sie den ersten Schritt zur digitalen Inklusion und kontaktieren Sie uns gerne für einen unverbindlichen Check Ihrer Website. Wir zeigen Ihnen, wo Optimierungspotenzial besteht und wie Sie Barrieren effektiv abbauen können.   

 

Die gesetzlichen Vorgaben: Was ändert sich ab Juni 2025? 

 

EU-Richtlinien und nationale Gesetze im Fokus 

Die Auswirkungen auf Unternehmen und Institutionen 

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) und legt einheitliche Standards für die digitale Barrierefreiheit fest. In Deutschland bedeutet dies, dass Unternehmen und öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, ihre Websites und Apps entsprechend anzupassen. Die gesetzlichen Vorgaben gelten nicht nur für neue, sondern auch für bestehende digitale Angebote, die bis zum Stichtag aktualisiert werden müssen. 

Bis Juni 2025 sind Unternehmen und Institutionen angehalten, ihre digitalen Angebote auf Barrierefreiheit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dies erfordert eine Analyse der bestehenden Strukturen und die Implementierung barrierefreier Elemente. Neben der Vermeidung von Sanktionen profitieren Unternehmen auch von einer besseren Nutzererfahrung und einem erweiterten Kundenkreis. 

 

Für wen sind barrierefreie Websites Pflicht? 

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, sowie für öffentliche Institutionen. Diese sind verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. 

 

Dazu zählen unter anderem:

 

 

  • E-Commerce-Plattformen 
  • Banken 
  • Versicherungen 
  • Bildungsinstitutionen.  
  • Öffentlicher Nahverkehr 
  • Gesetzliche Krankenkassen 
  • Kassenärztliche Vereinigungen 
  • Ärztekammern 
  • Gerichte und Justizbehörden 
  • Sozialversicherungen 
  • Industrie- und Handelskammern 
  • Hochschulen 
  • Sparkassen 
  • Zweckverbände 

 

 

Bei Nichtbeachtung der Vorgaben drohen rechtliche Konsequenzen. 

Was passiert, wenn ich meiner Pflicht zu einem barrierefreien Online-Auftritt nicht nachkomme? 

Sollte eine Marktüberwachungsbehörde feststellen, dass Ihr Online-Auftritt nicht barrierefrei ist, werden Sie zunächst aufgefordert, die Barrierefreiheit (wieder-)herzustellen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen kann die Behörde bis zur Erfüllung die Einstellung Ihres elektronischen Geschäftsverkehrs anordnen. Zudem drohen Bußgelder in Höhe von mehreren tausend Euro.
Eine Marktüberwachungsbehörde kann von sich aus aktiv werden, aber auch durch Verbraucher:innen oder Verbände zum Handeln aufgefordert werden. 

 

Wie wird die Einhaltung der BFSG geprüft? 

Die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird von den zuständigen Behörden kontrolliert. Im Rahmen dieser Prüfungen werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen und sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, um Strafen oder Abmahnungen zu vermeiden. 

 

Vorteile einer barrierefreien Homepage 

 

Erweiterter Nutzerkreis: Warum Inklusion für alle von Vorteil ist: Eine barrierefreie Website erreicht eine größere Zielgruppe und verbessert die Nutzererfahrung für alle. Dies hat eine höhere Reichweite, bessere Kundenbindung und ein positives Unternehmensimage zur Folge. 

 

SEO-Vorteile durch barrierefreie Gestaltung: Barrierefreie Websites werden von Suchmaschinen bevorzugt, da sie eine klare Struktur aufweisen und bessere Nutzerinteraktionen ermöglichen. Für Unternehmen bedeutet dies nicht nur eine bessere Auffindbarkeit, sondern auch eine höhere Konversionsrate. 

 

Positives Markenimage: Eine positive Markenwahrnehmung wird durch eine barrierefreie Website gefördert, die als Ausdruck der Übernahme sozialer Verantwortung durch Ihr Unternehmen wahrgenommen wird. Die Barrierefreiheit Ihrer Website kann daher als positiver Aspekt in Bezug auf Ihr Online-Marketing betrachtet werden. 

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - dycon.tech (2)

 

Die Herausforderungen der Umsetzung 

 

Technische Anforderungen und Standards 

Barrierefreiheit im Design-Prozess integrieren 

Für die Umsetzung barrierefreier Websites ist technisches Fachwissen erforderlich. Die WCAG-Standards (Web Content Accessibility Guidelines) geben die notwendigen Richtlinien vor, die es zu erfüllen gilt. Hierzu zählen insbesondere kontrastreiche Farben, alternative Texte für Bilder und eine einfache Navigation. 

Barrierefreiheit ist ein integraler Bestandteil des Designprozesses und sollte von Anfang an berücksichtigt werden. Dies reduziert nicht nur die Kosten, sondern gewährleistet auch eine nahtlose Benutzererfahrung. Dycon Technologies entwickelt Designs, die sowohl ästhetisch ansprechend als auch funktional barrierefrei sind. 

Checkliste für digitale Barrierefreiheit  

Im folgenden listen wir unsere Tipps für eine barrierefreie Website: 

 

  • Website auf Barrierefreiheit prüfen 
  • Webseiten responsiv gestalten 
  • Tastaturnavigation sicherstellen 
  • Cookie-Bestätigung barrierefrei gestalten 
  • Alternativtexte für Bilder einbinden 
  • Farbgestaltung, Kontrast und Schriftgröße optimieren 
  • Formulare barrierefrei gestalten 
  • Alternativtexte für multimediale Inhalte anbieten 
  • Verständliche Sprache verwenden 
  • Plugins und Themes überprüfen 
  • Bewusstsein für die Bedeutung einer barrierefreien Website im Team schaffen 

 

Fazit - Jetzt für mehr Barrierefreiheit  einsetzen 

Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, eine breitere Zielgruppe zu erreichen und soziale Verantwortung zu übernehmen. Unternehmen, die frühzeitig auf barrierefreie Websites und Apps setzen, profitieren langfristig von einem besseren Nutzererlebnis und einer höheren Reichweite. 

 

Jetzt handeln für eine inklusive Zukunft - mit Dycon Technologies. 

 

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.